Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, in diesem Fall Toranlagen, müssen alle 4 Jahre geprüft werden. Mit dem großen DGUV Vorschrift 3 und 4 (BGV/GUV-V A3)-Check gewährleisten Sie schnell und sicher die Einhaltung der Vorgaben für elektrische Anlagen und Betriebsmittel der DGUV Vorschrift 3 und 4 (BGV/GUV-V A3).
Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3
Gemäß den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung) – DGUV Vorschrift 3 – haben Betreiber elektrischer Betriebsmittel für eine regelmäßige Wiederholungsprüfung zu sorgen.
Nach der Vereinheitlichung der Regelwerke der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Jahr 2014 wurden die entsprechenden Vorschriften vereinheitlicht. Die inhaltsgleichen Vorschriften BGV/GUV-V A3 sind nun DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4.
Gleichzeitig sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit – hier TRBS 1201: Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – als geltendes Bundesrecht zu beachten.
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel (hierzu zählen auch Toranlagen) sind gemäß dieser Regelwerke vom Betreiber mindestens alle 4 Jahren einer Wiederholungsprüfung in Bezug auf ordnungsgemäßem elektrischem Zustand zu unterziehen.
Bei besonderen Einsatzbedingungen (hochfrequentierte Toranlagen, Toranlagen in besonderer Umgebung wie Waschanlagen u.ä.) ist die Mindestprüffrist durch den Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ggf. zu verkürzen.
Ab dem Jahr 2016 bieten wir unseren Wartungskunden die Prüfung der Toranlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 als erweiterte Servicedienstleistung an.
Die Prüfung umfasst hierbei die Toranlage ab gemäß ASR A1.7 vorgeschriebener allpoliger Trennstelle mittels Hauptschalter oder Steckverbindung. Die Prüfung der Zuleitung bis Trennstelle sowie der Gebäudeinstallation ist nicht einbegriffen.
Gemäß der DIN VDE 0701-0702 hat die Prüfung folgenden Umfang:
• Messung des Schutzleiterwiderstandes
• Messung des Isolationswiderstandes
• Messung des Schutzleiterstromes
• Messung des Berührungsstromes
• Funktionstest
Ein entsprechendes Prüfpotokoll mit den Ergebnissen der Prüfung wird erstellt und dem Betreiber zur Ablage in der entsprechenden Anlagendokumentation zur Verfügung gestellt.
Auf Wunsch führen wir für unsere Kunden mit Wartungsverträgen die Dokumentation sowie die Verfolgung der Prüffristen in unserer Toranlagenverwaltung.